Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen), auch für zukünftige Geschäfte zwischen STalent Recruiting, Inh. Andreas Mai (nachstehend: STalent) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, STalent hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn STalent in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. STalent erbringt diverse Recruiting-Dienstleistungen für seine Kunden, insbesondere die Erstellung von Werbeanzeigen, Stellenanzeigen und die Platzierung auf den digitalen Plattformen für vakante Stellen des Kunden. Darüber hinaus kann je nach Leistungspaket eine Vorqualifizierung der Kandidaten (Bewerber) bis hin zur vollständigen Personalberatung Vertragsgegenstand werden. Der vollständige Ablauf des Recruiting-Umfangs geht aus dem Angebot und den zugesandten Informationen hervor.
2.2. STalent schuldet aus dieser Vertragsgrundlage keinen geeigneten Kandidaten bzw. Bewerber. Für die Zusammenarbeit wird im Zweifel die dienstvertragliche Grundlage herangezogen.
2.3. Ein konkreter Leistungserfolg wird erst dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein solcher Leistungserfolg kann bspw. die Erstellung eines Inserats auf einer digitalen Plattform sein. Hierfür wird dem Kunden zum Zweck der Abnahme wunschgemäß ein Nachweis erbracht.
3. Vertragsschluss und Leistungsänderungen
3.1. Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn nach einem Angebot von STalent der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wurde. Für die Wahrung der Schriftform ist im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
3.3. Der Kunde ist bis zur Abnahme jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten und der terminliche Ablauf wird STalent dem Kunden durch ein erweitertes Angebot übergeben. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb von 7 Tagen an, so werden die Änderungen zum Vertragsbestandteil. Wird das Angebot nicht innerhalb der Frist angenommen, so gilt das ursprüngliche Angebot und STalent setzt den Auftrag zu dem vorherigen Angebot fort. Innerhalb dieser Annahmefrist wird STalent keine Aufwände mehr tätigen, die evtl. bei Übernahme der Änderungen vergeblich wären.
4. Kandidatenverfahren
4.1. STalent nimmt eingehende Kandidaten- bzw. Bewerberanfragen entgegen. Jeweils vom Angebot abhängig übernimmt STalent ggf. die Kommunikation und die Vorqualifizierung nach den Mindestvoraussetzungen des Kunden.
4.2. Kandidaten, die nach der Vorqualifizierung als potenziell geeignet ermittelt wurden, werden dem Kunden in einem standardisierten Kandidatenprofil inklusive evtl. weiteren Unterlagen bereitgestellt.
4.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Übermittlung von abgelehnten Kandidaten, die von STalent im Rahmen der Vorqualifizierung abgelehnt wurden.
5. Pflichten des Kunden
5.1. STalent ist auf die Mitwirkung des Kunden, für die Erstellung der Werbeanzeigen und/oder Stellenanzeigen, insbesondere die Mindestvoraussetzungen der Vorqualifizierung der Kandidaten, angewiesen. Der Kunde hat den Erfolg des Bewerbungsprozesses durch aktive Mitwirkung zu fördern. Insbesondere hat er STalent alle für eine erfolgreiche Vermittlung in den einzelnen Phasen benötigten Unterlagen, Informationen und Feedback rechtzeitig mitzuteilen.
5.2. STalent kann von einem Kündigungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn der Kunde mangelnde oder mangelhafte Mitwirkung geleistet hat. Insbesondere davon betroffen sind Inhalte, die auf Wunsch des Kunden für die Inserate verwendet werden sollen. Dazu gehören Texte, Fotos, Grafiken, insbesondere Angaben für die Mindestvoraussetzungen der Vorqualifizierung.
5.3. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass für die von ihm für die Erstellung eines Inserats oder die Mindestvoraussetzungen zur Verfügung gestellten Informationen, Vorgaben und Unterlagen nicht gegen geltendes Recht, sonstige staatliche Verordnungen, Rechte Dritter oder diesen vertraglichen Grundlagen verstoßen. Die Informationen, Vorgaben und Unterlagen werden STalent in digitaler Form bereitgestellt.
5.4. Der Kunde hat darüber hinaus in seinem Verantwortungsbereich zu gewährleisten, dass die für ihn geschalteten Werbe- bzw. Stellenanzeigen (Inserate) nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) verstoßen und keine freie Mitarbeit, selbstständige Tätigkeit, kostenpflichtige Arbeitsplätze oder Mitgliedschaften ausschreiben, ohne dass dies ausdrücklich hervorgeht.
5.5. Der Kunde hat STalent umgehend zu informieren, wenn sich bezüglich des Auftrages, der Vakanz oder den gemachten Angaben Veränderungen ergeben, insbesondere bei Besetzung oder Streichung der Vakanz.
5.6. Der Kunde stellt STalent von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung seiner Pflichten aus dieser Ziffer 5, insbesondere den Ziffern 5.4. und 5.5., durch vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Angaben gegen STalent geltend machen. Dies umfasst auch Gerichts- und Vergleichskosten sowie die Kosten der erforderlichen Rechtsberatung. Im Falle einer Verteidigung gegen derartige Ansprüche, hat der Kunde STalent proaktiv zu unterstützen.
5.7. STalent kann die bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Vorgaben zurückweisen oder bereits geschaltete Werbe- oder Stellenanzeigen deaktivieren, wenn STalent der Meinung ist, dass diese gegen geltendes Recht, sonstige staatliche Vorgaben oder Rechte Dritter verletzen.
6. Nutzungsrechte
6.1. Der Kunde gewährt STalent an allen Inhalten gemäß Ziffer 5.3., an denen gewerbliche Schutzrechte bestehen, seine Marken, Logos, weitere Unternehmenskennzeichen und urheberrechtlich geschützten Werken jeweils ein einfaches, internationales zeitlich während der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Diese Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung und Bearbeitung, soweit es dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist.
6.2. STalent gewährt dem Kunden, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit übersandten Dokumente, Informationen von STalent an den Kunden, ein nicht –ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine Verwertung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
7. Vergütung
7.1 Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen.
7.2 Die anfallende Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.
7.3 Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von STalent sofort fällig.
7.4 STalent ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter vorab zu verauslagen.
8. Neben-, Reise- und Sonderkosten
Der Kunde trägt nach Ankündigung durch STalent gegen Nachweis sämtliche zur Durchführung des Vertrags notwendige Auslagen wie Reise-, Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Der Kunde kann dieser Ankündigung innerhalb 7 Tagen widersprechen.
9. Haftung
9.1 STalent haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet STalent nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
9.3 Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. In keinem Fall haftet STalent wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. STalent haftet auch nicht für die patent‑, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc. Der Kunde stellt STalent von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber STalent geltend machen. Darüber hinaus ist es STalent gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
9.4 Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. STalent verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
9.5 Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und sonstigen Endgeräten wird keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Software, Internetseiten o.ä. übernommen.
9.6 Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen von STalent kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt STalent hierfür keine Haftung.
10. Datenschutz
10.1 STalent nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG).
10.2. Sämtliche Mitarbeiter von STalent wurden auf die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten verpflichtet.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1. Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils konkret mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums abgeschlossen (Vertragslaufzeit). Soweit Kündigungsfristen vereinbart sind, sind diese einzelvertraglich festgehalten, ansonsten endet der Vertrag mit der einzelvertraglich vereinbarten erbrachten Recruiting-Dienstleistung.
11.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann von, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtung gemäß Ziffer 5.2 und 5.3 verstößt. Die außerordentliche Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
11.3. STalent löscht sämtliche Kandidatendaten eines Projektes 6 Monate nach Zugang der Bewerbung, sofern im Einzelfall kein Bedürfnis für eine weitergehende Speicherung besteht.
11.4. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die ausgeschriebene Vakanz vom Kunden selbst besetzt wird oder gar wegfällt. Der Anspruch von STalent auf die vereinbarte Vergütung wird hiervon nicht betroffen.
12. Vertraulichkeit und Referenz
12.1. Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.
12.2. STalent darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der schriftlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
13.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von STalent (Hamm, Westfalen).
Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.